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BFH Pressemitteilung: Steuerfreie Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt

Die entgeltliche Übertragung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt ist von der Umsatzsteuer befreit.Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Steuerfreiheit’…Mehr zum Mehr auf haufe.de