BFH Pressemitteilung: Rückstellung für Entsorgung nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sind nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, nach dem 13.8.2005 in Verkehr gebrachte Geräte Mehr auf haufe.de