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BFH Pressemitteilung: Rückstellung für Entsorgung nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sind nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, nach dem 13.8.2005 in Verkehr gebrachte Geräte Mehr auf haufe.de