BFH Pressemitteilung: Prozesskosten für die Geltendmachung von Schmerzensgeld
Kosten eines Zivilprozesses, mit dem der Steuerpflichtige Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers geltend macht, sind keine außergewöhnlichen Belastungen. Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de