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BFH Pressemitteilung: Prozesskosten für die Geltendmachung von Schmerzensgeld

Kosten eines Zivilprozesses, mit dem der Steuerpflichtige Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers geltend macht, sind keine außergewöhnlichen Belastungen. Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de