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BFH Pressemitteilung: Nichtrechtsfähige Stiftung unterliegt nicht der Ersatzerbschaftsteuer

Der BFH hat entschieden, dass eine nichtrechtsfähige Stiftung nicht der Ersatzerbschaftsteuer unterliegt.Mehr zum Thema ‚Erbschaftsteuer’…Mehr zum Thema ‚Stiftung’…Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de