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BFH Pressemitteilung: Kostümparty eines gemeinnützigen Karnevalsvereins kein Zweckbetrieb

Ein von einem gemeinnützigen Karnevalsverein in der Karnevalswoche durchgeführtes Kostümfest ist kein Zweckbetrieb. Die Einkünfte aus der Veranstaltung unterliegen daher Mehr auf haufe.de