BFH Pressemitteilung: Kostümparty eines gemeinnützigen Karnevalsvereins kein Zweckbetrieb
Ein von einem gemeinnützigen Karnevalsverein in der Karnevalswoche durchgeführtes Kostümfest ist kein Zweckbetrieb. Die Einkünfte aus der Veranstaltung unterliegen daher Mehr auf haufe.de