BFH Pressemitteilung: Kosten für Einrichtungsgegenstände bei doppelter Haushaltsführung voll abziehbar
Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat für eine im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzten Wohnung fallen nicht unter die Höchstbetragsbegrenzung von Mehr auf haufe.de