BFH Pressemitteilung: Keine Kostenerstattung im Einspruchsverfahren wegen Hinterziehungszinsen
Der BFH hat entschieden, dass es bei einem erfolgreichen Einspruch gegen Hinterziehungszinsen auch im Kindergeldverfahren keine Kostenerstattung gibt.Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de