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BFH Pressemitteilung: Keine Kostenerstattung im Einspruchsverfahren wegen Hinterziehungszinsen

Der BFH hat entschieden, dass es bei einem erfolgreichen Einspruch gegen Hinterziehungszinsen auch im Kindergeldverfahren keine Kostenerstattung gibt.Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de