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BFH Pressemitteilung: Kein vorläufiger Rechtsschutz für Kernkraftwerksbetreiber

Der VII. Senat des BFH hat einen auf Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit und Unionsrechtskonformität der Kernbrennstoffsteuer gestützten Antrag eines Kernkraftwerksbetreibers Mehr auf haufe.de