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BFH Pressemitteilung: Kein Betriebsausgabenabzug für bürgerliche Kleidung

Der BFH hat entschieden, dass ein Betriebsausgabenabzug für bürgerliche Kleidung auch dann ausscheidet, wenn diese bei der Berufsausübung getragen wird.Mehr Mehr auf haufe.de