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BFH Pressemitteilung: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mieten für Messestandflächen

Entgelte für Messestandflächen, die ein Unternehmen zu Ausstellungszwecken anmietet, unterliegen nur dann der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung, wenn die Messestandfläche bei unterstelltem Mehr auf haufe.de