BFH Pressemitteilung: Fondsetablierungskosten bei modellhafter Gestaltung keine Anschaffungskosten
Kosten bei der Auflegung eines geschlossenen Fonds mit gewerblichen Einkünften können grundsätzlich sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Dabei anfallende Verluste Mehr auf haufe.de