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BFH Pressemitteilung: Fondsetablierungskosten bei modellhafter Gestaltung keine Anschaffungskosten

Kosten bei der Auflegung eines geschlossenen Fonds mit gewerblichen Einkünften können grundsätzlich sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Dabei anfallende Verluste Mehr auf haufe.de