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BFH Kommentierung: Zivilprozesskosten sind grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung

Die Kosten eines Zivilprozesses, der die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen betrifft, sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.Mehr zum Thema ‚Zivilprozess’…Mehr zum Mehr auf haufe.de