BFH Kommentierung: Zivilprozesskosten sind grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung
Die Kosten eines Zivilprozesses, der die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen betrifft, sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.Mehr zum Thema ‚Zivilprozess’…Mehr zum Mehr auf haufe.de