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BFH Kommentierung: Zahlungen an Notarassessoren sind keine Trinkgelder

Freiwillige Zahlungen von Notaren an Notarassessoren für deren Vertretungstätigkeit sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.Mehr zum Thema ‚Notar’…Mehr zum Thema ‚Trinkgeld’…Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de