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BFH Kommentierung: Verrechnung nicht ausgeglichener oder abgezogener Verluste bei einer vermögensverwaltenden KG

Der einem Kommanditisten zuzurechnende Verlustanteil einer vermögensverwaltenden KG kann mit späteren Überschüssen aus privaten Veräußerungsgeschäften der KG verrechnet werden.Mehr zum Mehr auf haufe.de