BFH Kommentierung: Ungleichbehandlung zwischen Beamten und Rentenversicherungspflichtigen bei „Riester-Rente“
Es verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, dass die Altersvorsorgezulage bei Beamten die Einwilligung in die Übermittlung der Besoldungsdaten voraussetzt.Mehr zum Mehr auf haufe.de