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BFH Kommentierung: Ungleichbehandlung zwischen Beamten und Rentenversicherungspflichtigen bei „Riester-Rente“

Es verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, dass die Altersvorsorgezulage bei Beamten die Einwilligung in die Übermittlung der Besoldungsdaten voraussetzt.Mehr zum Mehr auf haufe.de