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BFH Kommentierung: Umsätze aus einem Stundenhotel sind nicht umsatzsteuerpflichtig

Das halbstündige oder stundenweise Überlassen von Zimmern in einem „Stundenhotel“ ist keine steuerpflichtige Beherbergung.Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Beherbergung’… Mehr auf haufe.de