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BFH Kommentierung: Übertragung kindbedingter Freibeträge und „Günstigerprüfung“

Bei verheirateten aber dauernd getrennt lebenden Elternteilen kann die Übertragung des Kinderfreibetrags und des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- Mehr auf haufe.de