BFH Kommentierung: Steuerfreiheit von Zinsvergünstigungen für Arbeitgeber-Wohnbaudarlehen nach § 3 Nr. 58 EStG
1. Die Handwerkskammer führt einen öffentlichen Haushalt.
2. Eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 58 EStG kann nur gewährt werden, wenn Mehr auf haufe.de