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BFH Kommentierung: Steuerfreiheit von Zinsvergünstigungen für Arbeitgeber-Wohnbaudarlehen nach § 3 Nr. 58 EStG

1. Die Handwerkskammer führt einen öffentlichen Haushalt.

2. Eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 58 EStG kann nur gewährt werden, wenn Mehr auf haufe.de