BFH Kommentierung: Steuerberatungskosten und Räumungskosten als Nachlassregelungskosten
Steuerberatungskosten des Erben für die Nacherklärung von Steuern, die der Erblasser hinterzogen hat, sind als Nachlassregelungskosten abzugsfähig (Abweichung von den Mehr auf haufe.de