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BFH Kommentierung: Schenkungsteuer bei Einziehung (Amortisation) von Geschäftsanteilen

Als Schenkung gilt die Werterhöhung von Anteilen der verbleibenden Gesellschafter durch jegliche Einziehung von GmbH-Anteilen nach § 34 Abs. 1, Mehr auf haufe.de