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BFH Kommentierung: Reichweite der Altvertragsklausel beim Russland-Embargo

Die Altvertragsklausel nach der Außenwirtschaftsverordnung erfasst nur solche Verträge und Vereinbarungen, mit denen konkrete vertragliche Leistungspflichten bereits vor dem 1.8.2014 Mehr auf haufe.de