BFH Kommentierung: Regelmäßige Arbeitsstätte trotz Probezeit oder befristete Beschäftigung
Auch bei einer Probezeit oder einer befristeten Beschäftigung sind die Fahrtkosten Wohnung/Arbeitsstätte lediglich mit der Entfernungspauschale, nicht nach Dienstreisegrundsätzen zu Mehr auf haufe.de