BFH Kommentierung: Meistgebot als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer
Beim Erwerb einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung ist das Meistgebot als Bemessungsgrundlage der GrESt nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung Mehr auf haufe.de