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BFH Kommentierung: Meistgebot als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer

Beim Erwerb einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung ist das Meistgebot als Bemessungsgrundlage der GrESt nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung Mehr auf haufe.de