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BFH Kommentierung: Keine Steuerermäßigung für die Einräumung von Parkmöglichkeiten an Hotelgäste

Die Einräumung von Parkmöglichkeiten an Hotelgäste unterliegt dem Regelsteuersatz, und zwar auch dann, wenn kein besonderes Entgelt berechnet wird.Mehr zum Mehr auf haufe.de