BFH Kommentierung: Keine kindergeldrechtliche Rückwirkung eines rückwirkend erteilten Aufenthaltstitels
Erteilt die Ausländerbehörde rückwirkend einen Aufenthaltstitel, der zur Inanspruchnahme von Kindergeld berechtigt, hat dies kindergeldrechtlich keine Rückwirkung.Mehr zum Thema ‚Kindergeld’…Mehr Mehr auf haufe.de