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BFH Kommentierung: Keine Aufdeckung der stillen Reserven bei freiwilligem Landtausch nach §§ 103a FlurbG

Der Austausch von Grundstücken im Rahmen eines freiwilligen Landtauschs ist nicht nach den für den (freiwilligen) Tausch von Wirtschaftsgütern maßgeblichen Mehr auf haufe.de