BFH Kommentierung: Keine Änderung des Schenkungsteuerbescheids nach Änderung des Bescheids für den Vorerwerb
Die geänderte Festsetzung für den Vorerwerb ist kein rückwirkendes Ereignis, das die Änderung für den nachfolgenden Erwerb zulässtMehr zum Thema Mehr auf haufe.de