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BFH Kommentierung: Keine Änderung des Antrags nach § 20 Abs. 5 Satz 1 UmwStG

Die nachträgliche Änderung eines nach § 20 Abs. 5 Satz 1 UmwStG 2006 gestellten Antrags ist unzulässig.Mehr zum Thema ‚Umwandlung’…Mehr Mehr auf haufe.de