BFH Kommentierung: Kein Vorsteuerabzug der Seelotsen für Leistungen an die Lotsenbrüderschaft
USt auf von der Lotsenbrüderschaft bezogene Eingangsleistungen kann der Seelotse nach anteiliger Umlegung auf ihn nicht als Vorsteuer abziehenMehr zum Mehr auf haufe.de