BFH Kommentierung: Kein privates Veräußerungsgeschäft bei Veräußerung eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts
Die Bestellung eines Erbbaurechts ist für den Erbbauberechtigten kein Anschaffungsgeschäft i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG, sodass die Veräußerung des Erbbaurechts Mehr auf haufe.de