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BFH Kommentierung: Kein privates Veräußerungsgeschäft bei Veräußerung eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts

Die Bestellung eines Erbbaurechts ist für den Erbbauberechtigten kein Anschaffungsgeschäft i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG, sodass die Veräußerung des Erbbaurechts Mehr auf haufe.de