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BFH Kommentierung: Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Freizeitparks

Die Steuersatzermäßigung für die Tätigkeit als Schausteller gilt nicht für ortsgebundene Schaustellerunternehmen.Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Steuersatz’… Mehr auf haufe.de