BFH Kommentierung: Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Freizeitparks
Die Steuersatzermäßigung für die Tätigkeit als Schausteller gilt nicht für ortsgebundene Schaustellerunternehmen.Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Steuersatz’… Mehr auf haufe.de