AKTUELLES
NEWS

BFH Kommentierung: Günstigerprüfung bei der Abgeltungsteuer

Auch bei der „Günstigerprüfung“ gilt der Grundsatz, dass als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen lediglich der Sparer-Pauschbetrag abziehbar ist. Mehr auf haufe.de