BFH Kommentierung: „Günstigerprüfung“ bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
Der Antrag auf Günstigerprüfung kann nach Unanfechtbarkeit des ESt-Bescheids nur dann zu einer Änderung der ESt-Festsetzung führen, wenn eine Änderungsvorschrift Mehr auf haufe.de