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BFH Kommentierung: Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks

Beim Kauf eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks unterliegt lediglich der nach Abzug des Kapitalwerts des Erbbauzinsanspruchs vom Kaufpreis verbleibende Unterschiedsbetrag der GrESt Mehr auf haufe.de