BFH Kommentierung: Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks
Beim Kauf eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks unterliegt lediglich der nach Abzug des Kapitalwerts des Erbbauzinsanspruchs vom Kaufpreis verbleibende Unterschiedsbetrag der GrESt Mehr auf haufe.de