AKTUELLES
NEWS

BFH Kommentierung: Gesonderte Feststellung des verbleibenden Spendenvortrags

Ein verbleibender Spendenvortrag für eine Vermögensstockspende nach § 10b Abs. 1a EStG ist erstmals zum Schluss des Veranlagungszeitraums des Zuwendungsjahrs Mehr auf haufe.de