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BFH Kommentierung: Gemischt genutzte Gebäude sind keine Wohnungsbauten i.S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG

Wohnungsbauten i.S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG sind Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Gemischt genutzte Gebäude werden Mehr auf haufe.de