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BFH Kommentierung: Fremdübliche Wertguthabenvereinbarung unter Ehegatten

Eine fremdunübliche einseitige Verteilung zu Lasten des Arbeitgeber-Ehegatten ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer-Ehegatte unbegrenzt Wertguthaben ansparen sowie Dauer, Zeitpunkt Mehr auf haufe.de