BFH Kommentierung: Fremdübliche Wertguthabenvereinbarung unter Ehegatten
Eine fremdunübliche einseitige Verteilung zu Lasten des Arbeitgeber-Ehegatten ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer-Ehegatte unbegrenzt Wertguthaben ansparen sowie Dauer, Zeitpunkt Mehr auf haufe.de