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BFH Kommentierung: Fiktive Einlage nach § 5 Abs. 2 UmwStG ins Gesamthandsvermögen

Beim Formwechsel von einer Kapital- in eine Personengesellschaft ist die Besteuerung der offenen Rücklagen der Kapitalgesellschaft nach § 7 Satz Mehr auf haufe.de