BFH Kommentierung: Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung
Erste Tätigkeitsstätte bei Entsendung ins Ausland ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des aufnehmenden Unternehmens, der der Arbeitnehmer im Rahmen eines Mehr auf haufe.de