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BFH Kommentierung: Dreimonatsfrist bei doppelter Haushaltsführung

Wird die bisherige Hauptwohnung aus beruflichen Gründen als Zweitwohnung beibehalten, beginnt mit der Umwidmung die Dreimonatsfrist für den Verpflegungsmehraufwand.Mehr zum Mehr auf haufe.de