BFH Kommentierung: Die Nichtanschaffung ist kein Merkmal für die Auflösung der Ansparabschreibung
Das spätere Bekanntwerden der Nichtanschaffung ermöglicht dem Finanzamt nicht die Änderung des Bescheids wegen neuer Tatsachen.Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Mehr auf haufe.de