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BFH Kommentierung: Die Moderation von TV-Werbesendungen ist keine freiberufliche, sondern gewerbliche Tätigkeit

Ein Moderator, der Produkte nach den Vorgaben des Auftraggebers in Verkaufssendungen präsentiert, übt keine freiberufliche, sondern eine gewerbliche Tätigkeit aus.Mehr Mehr auf haufe.de