BFH Kommentierung: Bildung von aktiven RAP auch in Fällen geringer Bedeutung
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) sind auch bei geringfügigen Beträgen zu bilden. Weder dem Grundsatz der Wesentlichkeit noch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz lässt sich Mehr auf haufe.de