BFH Kommentierung: Bei Rechtsanwalts-GbR stellt eigene Berufshaftpflichtversicherung kein Arbeitslohn dar
Die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR führt nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Rechtsanwälten.Mehr zum Thema ‚Berufshaftpflichtversicherung’…Mehr zum Thema ‚Lohnsteuer’…Mehr zum Mehr auf haufe.de