BFH Kommentierung: Ausgleichszahlung für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit ist Arbeitslohn
Entschädigungszahlungen, die ein Arbeitnehmer für rechtswidrige geleistete Mehrarbeit erhält, sind kein Schadensersatz, sondern steuerpflichtiger Arbeitslohn. Mehr zum Thema ‚Arbeitslohn’…Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de