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BFH Kommentierung: Aufwendungen für die Feier eines Dienstjubiläums sind Werbungskosten

Da ein Dienstjubiläum ein berufsbezogenes Ereignis ist, sind die Kosten für eine betriebsinterne Feier als Werbungskosten abziehbar, wenn der Arbeitnehmer Mehr auf haufe.de