AKTUELLES
NEWS

BFH: Freiberufliche Tätigkeit selbständiger Ärzte trotz Beschäftigung angestellter Ärzte

Der VIII. Senat des BFH hat entschieden, dass selbständige Ärzte ihren Beruf grundsätzlich auch dann leitend und eigenverantwortlich ausüben und Mehr auf haufe.de