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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen: Steuerliche Hilfsmaßnahmen bei Unwetterschäden in Bayern

Am 18. und 19. August 2017 sind in Bayern teilweise erhebliche Schäden entstanden durch Unwetter. Betroffene können steuerliche Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen.Mehr Mehr auf haufe.de