Bayerisches LfSt: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Überlassung von Werbemobilen
Das Bayerische LfSt äußert sich zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Überlassung von Werbemobilen an soziale Institutionen, Sportvereine und Kommunen.Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de