AKTUELLES
NEWS

Bayerisches LfSt: Bemessungsgrundlage für den Haustrunk im Brauereigewerbe

Das Bayerische LfSt äußert sich zur unentgeltlichen Abgabe von Getränken durch Arbeitgeber an Arbeitnehmer und der Bemessungsgrundlage für den Haustrunk Mehr auf haufe.de